Allgemeine Geschäftsbedingungen


Künstlerische Freiheit

Es wird nicht der Originalinterpret gebucht, daher ist die Dienstleisterin in der Ausführung und Interpretation frei.

Sie arbeitet jedoch, ebenso wie die ausgewählten Livemusiker, stets professionell.

Bei Instrumentualversionen wird darauf geachtet, dass sie immer zum Anlass und zum Ort passend ausgewählt sind.

Datenschutz

Persönliche Daten des Brautpaares werden vertraulich behandelt und nicht ohne vorherige Absprache an Dritte weitergegeben.

Sie werden ausschließlich im Rahmen der Dienstleistung gespeichert.

Einwilligung zur Übertragung von Nutzungsrechten bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Der Dienstleisterin wird unentgeldlich und unwideruflich das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke der im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Foto- und/oder Filmaufnahmen eingeräumt.

Stornogebühren

Eine kostenfreie Stornierung ist aufgrund der Terminbuchung nicht möglich.

 

Es gelten, sofern nicht in einem schriftlichen Vertrag anders ausgemacht, folgende Bedingungen:

 

1. Bei Stornierung bis zu 9 Monate vor Veranstaltung werden 30% der vereinbarten Gage als Ausfallgage fällig.

2. Bei Stornierung bis zu 6 Monate vor Veranstaltung werden 50% der vereinbarten Gage als Ausfallgage fällig.

3. Bei Stornierung bis zu 3 Monate vor Veranstaltung werden 70% der vereinbarten Gage als Ausfallgage fällig.

 

In Härtefällen und bei höherer Gewalt werden beide Parteien versuchen, eine Lösung zu finden, die den Schaden des jeweiligen Vertragspartners so gering wie möglich hält.

 

Demnach ist es beispielsweise möglich, eine abgesagte bzw. verschobene Trauung oder Taufe auf z.B. einen Freitag oder in die Woche zu legen, so dass der Dienstleister die Chance hat, die Trauung weiterhin begleiten zu können, ohne einen anderweitigen Verdienstausfall zu erleiden.

 

Wurde eine nicht erstattbare Reservierungebühr als Anzahlung geleistet, so kann diese nicht zurück erstattet werden.

Sie wird jedoch in jedem Fall mit den o.g. Bedingungen verrechnet.

 

 

Während der Pandiemie gebuchte Dienstleistungen sind von der Härtefallregelung ausgenommen.

Auf diese kann sich demnach bei Stornierung/Verschiebung der Veranstaltung nicht berufen werden.

Ausfallregelungen

Bei schwerer/lebensbedrohlicher Krankheit, schwerem Unfall oder anderen wichtigen Gründen (z. B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) ist die Dienstleisterin dazu verpflichtet, sich um professionellen Ersatz zu bemühen und jegliche Aufzeichnungen, die bishlang erfolgt sind, an die Kollegin/den Kollegen weiterzuleiten.

 

Die Dienstleisterin informiert den Kunden umgehend über die Änderungen.

 

Für freie Trauungen:

Wird der Dienst des Ersatzes nicht an Anspruch genommen, bleibt lediglich die Anzahlung für bereits geleistete Dienste bestehen, zum weiteren Zahlungsausgleich ist der Kunde nicht verpflichtet.

 

Auch hier gilt:

In Härtefällen und bei höherer Gewalt werden beide Parteien versuchen, eine Lösung zu finden, die den Schaden des jeweiligen Vertragspartners so gering wie möglich hält.

 

Demnach ist es beispielsweise möglich, eine abgesagte bzw. verschobene Trauung auf z.B. einen Freitag oder in die Woche zu legen, so dass der Dienstleister die Chance hat, die Trauung weiterhin begleiten zu können, ohne einen anderweitigen Verdienstausfall zu erleiden.

Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf

Der Kunde verpflichtet sich, während der Veranstaltung für ausreichenden Schutz gegen Regen, übermäßige Sonneneinstrahlung und andere störende Witterungseinflüsse zu sorgen, da sonst ein ordnungsgemäßer Ablauf nicht garantiert werden kann.

 

Bei Veranstaltungen, die einen Radius von 300 km übersteigen, ist der Kunde (nach vorheriger Absprache) dazu verpflichtet, sich um eine geeignete Unterkünft für die Dienstleisterin zu sorgen.

 

Folgendes gilt nicht für Trauungen:

Der Kunde verspflichtet sich, für ausreichende Verpflegung zu sorgen (ausreichend Getränke und einen kleinen Snack).

Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonie oder Veranstaltung liegen die alleinigen Rechte beim Urheber.

Steuer

Die Dienstleisterin ist selbständig tätig und beim Finanzamt in der Stadt ihres derzeitigen Wohnorts gemeldet.

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Sollte sich innerhalb dieses Jahres herausstellen, dass die Dienstleisterin aus dieser Regelung herausfällt, wird dem Paar die Umsatzsteuer nicht nachträglich in Rechnung gestellt.

Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt das deutsche Recht.

Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Höxter vereinbart.

Mündliche Nebenabreden

Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen, wenn sie nicht verschriftlicht wurden

(z. B. schriftlicher Nachtrag zum Vertrag und E-Mail).

Nachträgliche Streichungen im Vertrag gelten als nicht zulässig.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

Unwirksamkeit / Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Klauseln unwirksam sein, oder werden, so bleiben die übrigen Vereinbarungen aufrecht erhalten, sofern hierdurch der Vertrag nicht seines Wesens nach erheblich abgeändert wird.